Fragst du dich, ob du für dein Hobby ein Gewerbe anmelden musst?

By Katharina Hock | Administratives

Mrz 24
Fragst du dich, ob du für dein Hobby ein Gewerbe anmelden musst?

 

Um herauszufinden, ob du für dein Hobby ein Gewerbe anmelden musst, solltest du dir der Einfachheit halber erst mal anschauen, wer kein Gewerbe anmelden muss. Daraus ergibt sich dann alles Weitere.

 

Wer muss kein Gewerbe anmelden?

Du musst kein Gewerbe anmelden, wenn du ausschließlich dein eigenes Vermögen verwaltest, deine Tätigkeit zur Land- und Forstwirtschaft gehört oder deine Tätigkeit zu den „freien Berufen“ zählt.

Die freiberuflichen Tätigkeiten (Katalogberufe) werden im §18 des Einkommenssteuergesetzes wie folgt beschrieben: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Wenn du also in einem der aufgeführten oder einem ähnlichen Beruf arbeitest, gehörst du zu den Freiberuflerinnen und musst kein Gewerbe anmelden.

Das wird aber vermutlich auf die allermeisten Leserinnen hier nicht zutreffen. Ohne dich und dein Hobby zu kennen, vermute ich deshalb, dass du gewerbepflichtig bist.

Wenn du dennoch glaubst, mit deiner „künstlerischen Tätigkeit“ zu den Freiberuflerinnen zu gehören, solltest du Rücksprache mit einem Steuerberater halten und dir ggf. den Freiberuflerstatus mit einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt bestätigen lassen.

 

Wer muss denn überhaupt ein Gewerbe anmelden?

Das ist jetzt ziemlich einfach. Wenn du nicht zu den drei oben genannten Kategorien gehörst, musst du für deine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.

Dass deine Tätigkeit wie in §15 des Einkommenssteuergesetzes beschrieben langfristig ausgelegt ist und du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, setze ich hier mal voraus. Sonst würdest du diesen Blog wahrscheinlich gar nicht lesen 😉

Grundsätzlich darf erstmal jeder, der das möchte, ein Gewerbe (oder mehrere) anmelden. Du musst also nicht befürchten, dass deine Gewerbeanzeige abgelehnt wird. Vorausgesetzt natürlich, dass es sich um eine in Deutschland legale gewerbliche Tätigkeit handelt.

Das heißt aber nicht, dass die Gewerbeanzeige freiwillig ist. Im Gegenteil, laut §14 der Gewerbeordnung (GewO) gibt es eine Anzeigepflicht, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst.

Das Unterlassen der Gewerbeanzeige kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1000€ geahndet werden.

 

WANN muss ich für mein Hobby ein Gewerbe anmelden?

Du weißt jetzt zwar, dass du für dein Hobby ein Gewerbe anmelden musst, sobald du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Aber wann soll das denn sein?

Man findet oft die Erklärung, dass eine gewerbliche Tätigkeit dann beginnt, sobald Handlungen mit Außenwirkung vorgenommen werden z.B., wenn du einen Mietvertrag unterschreibst, Material einkaufst und Verträge mit Lieferanten schließt usw.

Reine Vorbereitungshandlungen ohne Außenwirkung wie z.B. Recherche im Internet, ein Informationsgespräch mit einem Steuerberater, oder die bloße Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zählen noch nicht dazu.

Kurzgesagt: Solange du ausschließlich in Vorbereitung bist, musst du noch kein Gewerbe anzeigen. Sobald du aber das erste Mal auch mit Außenwirkung gewerblich auftrittst und dich am wirtschaftlichen Verkehr beteiligst, musst du deiner Anzeigepflicht nachkommen und ein Gewerbe anmelden.

Du hast durch die Gewerbeanmeldung keine Nachteile. Es macht deshalb aus meiner Sicht auch keinen Sinn, die Anmeldung absichtlich länger hinauszuzögern.

 

 

Aber ich mache das doch nur nebenbei…?

Deshalb gibt es die Möglichkeit, bei der Gewerbeanmeldung anzugeben, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt.

Ein Nebengewerbe umfasst max. 18-20 Arbeitsstunden pro Woche. Insgesamt darf der Nebenerwerb den Haupterwerb zeitlich und wirtschaftlich nicht überschreiten.

Haupt- und Nebengewerbe unterscheiden sich also vor allem durch die zeitliche Komponente. Die Rechte und Pflichten sind aber in beiden Fällen identisch. Du musst dich also an dieselben Regeln halten, die auch für Hauptgewerbe gelten.

 

Fazit

Wenn du nicht ausschließlich dein eigenes Vermögen verwaltest, deine Tätigkeit zur Land- und Forstwirtschaft gehört oder deine Tätigkeit zu den „freien Berufen“ zählt, musst du für dein Hobby ein Gewerbe anmelden, wenn du damit dauerhaft eine Gewinnerzielungsabsicht hast.

Dies kannst du als Nebengewerbe tun, wenn du in deinem Nebengewerbe nicht mehr arbeitest, als in deinem Hauptgewerbe (max.18-20 Stunden) und in deinem Nebengewerbe nicht mehr verdienst, als in deinem Hautgewerbe.

Eine Gewerbeanmeldung hat grundsätzlich erstmal keinen negativen Einfluss. Deshalb verstehe ich nicht, warum immer wieder Kolleginnen versuchen eine Gewerbeanmeldung solange es geht hinauszuzögern oder es sogar einfach komplett unterlassen. Das möche ich dir deshalb auch nicht empfehlen.

Wie du schnell und einfach dein DIY-Gewerbe anmeldest – auch wenn du noch nicht bereit bist erfährst du in meinem nächsten Artikel!

 

Alles Liebe,

P.S: Ich gebe hier keine Rechtsberatung. Ich stelle hier lediglich meine eigene Erfahrung dar. Wenn du Fragen hast und dich absichern möchtest, frag einfach bei deinem Steuerberater/Gewerbeamt/Ordnungsamt/Finanzamt usw. nach. Die MitarbeiterInnen werden dir sicher gerne weiterhelfen.

P.P.S: Wenn dir dieser Artikel gefallen hat, freue ich mich natürlich sehr, wenn du ihn teilst 🙂

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About the Author

Katha Hock ist DIE aufmerksame Unterstützerin für dich und dein DIY-Business. Sie kämpft als "The DIY Woman" dafür, dass Frauen mit ihrem kreativen Business ernst genommen und anerkannt werden; dass sie eine Aufgabe haben und Geld mit dem verdienen können, was ihnen wirklich Spaß macht.

  • Yua sagt:

    Dein Beitrag ist echt toll, allerdings muss ich gestehen dass ich mir dennoch sehr unsicher bin. Ich mache sehr gerne Makramee-Schmuck und habe, nachdem ich nun eine ganze Menge beisammen hatte, einiges verkauft. Es ist nicht unbedingt mein Bestreben ein Gewerbe aufzubauen, allerdings will ich mich natürlich auch nicht im strafbaren Rahmen bewegen. Ich will nur, dass mein Schmuck nicht unnütz herumliegt und natürlich ist ein kleines Einkommen super, allein schon um den Materialbedarf zu decken. Noch weis ich ja noch gar nicht ob ich nun ein bisschen was verkaufe und das dann alles wieder einschläft, da es ja für mich nur eine Freizeitbeschäftigung ist. Für mich ist es einfach schwer einzuschätzen ab wann ein paar eBay Verkäufe und eventuell mal ein Flohmarktbesuch zu einem Gewerbe ausarten.

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Yua,
      das Gute ist ist: du musst das gar nicht selbst einschätzen. Sprich einfach mit deinem zuständigen Finanzamt, erkläre genau was du vorhast und wie deine Einnahmen aussehen und dann wird enstchieden, ob du dafür ein Gewerbe anmelden musst oder nicht. Also eigentlich ganz einfach. 😉

      Liebe Grüße
      Katha

  • Anke sagt:

    Ich verstehe auch nicht, warum das für viele so ein Thema ist, dass sie hinauszögern wollen. Ich war sogar ein bisschen stolz, als ich meinen Gewerbeschein in den Händen hielt.
    Liebe Grüße

  • Sabine sagt:

    Sehr interessant dein Beitrag, danke dafür 🙂 Lieber Gruß Sabine

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