Textilkennzeichnung: Wie soll das denn gehen?

By Katharina Hock | Administratives

Aug 24
Textilkennzeichnung eine Anleitung

 

Ich bin natürlich keine Anwältin und habe mich auch nicht auf Textilrecht spezialisiert. Ich weiß aber, dass für viele DIY-Women die Textilkennzeichnungspflicht eine Rolle spielt.

Deshalb möchte ich gerne versuchen, die wichtigsten Punkte hier verständlich für dich zusammenzufassen. Denn du solltest unbedingt wissen, was diese Kennzeichnungspflicht für dich und dein DIY-Business bedeutet.

Ich schreibe diesen Artikel natürlich nach bestem Wissen und Gewissen aber dennoch ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Im Zweifelsfall solltest du dich immer von SpezialistInnen beraten lassen.

 

Was ist das überhaupt diese Textilkennzeichnungspflicht?

Es gibt die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKVO). Sie regelt für die gesamte EU, wie die Faserzusammensetzung von Textilien gekennzeichnet werden muss. Damit soll eine einheitliche Textilkennzeichnung im gesamten EU-Raum erreicht werden.

Diese EU-Verordnung wird in Deutschland noch durch das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) ergänzt. Es regelt die Durchführung der EU-Verordnung und schafft somit einen rechtlichen Rahmen.

Die oben genannte EU-Verordnung besagt: Textilien mit einem Textilfaseranteil von 80% oder mehr müssen gekennzeichnet werden. D.h. die Faserzusammensetzung muss für die KundInnen erkennbar am Produkt angebracht werden.

Textilkennzeichnung - Textilkennzeichnungspflicht

Auch wenn ich versuche hier die relevanten Inhalte für dich einfach und verständlich zusammenzufassen, solltest du dir trotzdem selbst beide Gesetzestexte einmal angeschaut und durchgelesen haben, damit du weißt, worüber wir hier sprechen.

Außerdem solltest du als selbständige Unternehmerin wissen, in welchem gesetzlichen Rahmen du dich bewegst und an welche Vorgaben du dich halten musst.

 

Wer ist für die Textilkennzeichnung verantwortlich?

Der Hersteller, der die Textilerzeugnisse auf den Markt bringt, muss sicherstellen, dass seine Produkte richtig etikettiert sind. Aber nur, weil der Hersteller seine Produkte nicht richtig gekennzeichnet hat, entbindet dich das nicht von deinen Pflichten.

Wenn ein Händler die Produkte unter einem eigenen Label oder Markennamen auf den Markt bringt, ist der Händler für die korrekte Etikettierung verantwortlich und muss eine (neue) Kennzeichnung anbringen oder sie ggf. ändern.

Du solltest also immer darauf achten, dass du alle deine Produkte ordnungsgemäß kennzeichnest, bevor du sie verkaufst. Du wirst nämlich im Zweifelsfall auch dafür zur Verantwortung gezogen.

 

Was muss gekennzeichnet werden? Welche Produkte fallen unter die Textilkennzeichnungspflicht?

Grundsätzlich müssen alle Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden, die in der EU verkauft werden und deren Textilfaseranteil bei 80% oder mehr liegt. Außerdem müssen auch verwendete „Nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs“ wie z.B. Perlen, Federn, Leder, Horn, Perlmutt usw. angezeigt werden.

Die Produkte dürfen erst zum Verkauf angeboten werden, wenn sie entsprechend etikettiert sind. Eine mündliche Information über die Faserzusammensetzung reicht übrigens NICHT aus.

 

 

Was muss nicht gekennzeichnet werden? Welche Produkte fallen nicht unter die Textilkennzeichnungspflicht?

Wenn Textilerzeugnisse ausschließlich zur Weiterverarbeitung an Heimarbeiter oder selbständige Unternehmerinnen übergeben werden, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbständigen SchneiderInnen hergestellt wurden, sind ebenfalls von der Kennzeichnungspflicht befreit.

Weitere Ausnahmen, für die keine Etikettierung vorgeschrieben ist, findest du im Anhang V der EU-Verordnung:

  1. Hemdsärmelhalter
  2. Armbänder für Uhren, aus Spinnstoffen
  3. Etiketten und Abzeichen
  4. Polstergriffe, aus Spinnstoffen
  5. Kaffeewärmer
  6. Teewärmer
  7. Schutzärmel
  8. Muffe, nicht aus Plüsch
  9. Künstliche Blumen
  10. Nadelkissen
  11. Bemalte Leinwand
  12. Textilerzeugnisse für Verstärkungen und Versteifungen
  13. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind
  14. Gamaschen
  15. Verpackungsmaterial, nicht neu und als solches verkauft
  16. Leder- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen
  17. Reiseartikel, aus Spinnstoffen
  18. Fertige oder noch fertigzustellende handgestickte Tapisserien und Material zu ihrer Herstellung, einschließlich Handstickgarne, die getrennt vom Grundmaterial zum Verkauf angeboten werden und speziell zur Verwendung für solche Tapisserien aufgemacht sind
  19. Reißverschlüsse
  20. Mit Textilien überzogene Knöpfe und Schnallen
  21. Buchhüllen aus Spinnstoffen
  22. Spielzeug
  23. Textile Teile von Schuhwaren
  24. Deckchen aus mehreren Bestandteilen mit einer Oberfläche von weniger als 500 cm
  25. Topflappen und Topfhandschuhe
  26. Eierwärmer
  27. Kosmetiktäschchen
  28. Tabakbeutel aus Gewebe
  29. Futterale bzw. Etuis für Brillen, Zigaretten und Zigarren, Feuerzeuge und Kämme, aus Gewebe
  30. Hüllen für Mobiltelefone und tragbare Medienabspielgeräte mit einer Oberfläche von höchstens 160 cm
  31. Schutzartikel für den Sport, ausgenommen Handschuhe
  32. Toilettenbeutel
  33. Schuhputzbeutel
  34. Bestattungsartikel
  35. Einwegerzeugnisse, ausgenommen Watte
  36. Den Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs unterliegende Textilerzeugnisse, für die ein entsprechender Vermerk aufgenommen wurde, wieder verwendbare medizinische und orthopädische Binden und allgemeines orthopädisches Textilmaterial
  37. Textilerzeugnisse, einschließlich Seile, Taue und Bindfäden (vorbehaltlich Anhang VI Nummer 12), die normalerweise bestimmt sind:
    1. zur Verwendung als Werkzeug bei der Herstellung und der Verarbeitung von Gütern;
    2. zum Einbau in Maschinen, Anlagen (für Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung usw.), Haushaltsgeräte und andere Geräte, Fahrzeuge und andere Transportmittel oder zum Betrieb, zur Wartung oder zur Ausrüstung dieser Geräte, mit Ausnahme von Planen und Textilzubehör für Kraftfahrzeuge, das getrennt von den Fahrzeugen verkauft wird
  38. Textilerzeugnisse für den Schutz und die Sicherheit, wie z. B. Sicherheitsgurte, Fallschirme, Schwimmwesten, Notrutschen, Brandschutzvorrichtungen, kugelsichere Westen, besondere Schutzanzüge (z. B. Feuerschutz, Schutz vor Chemikalien oder anderen Sicherheitsrisiken)
  39. Ballonhallen (Sport-, Ausstellungs-, Lagerhallen usw.), sofern Angaben über die Leistungen und technischen Einzelheiten dieser Erzeugnisse mitgeliefert werden
  40. Segel
  41. Textilwaren für Tiere
  42. Fahnen und Banner

 

Wie muss gekennzeichnet werden?

„Die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und — im Falle eines Etiketts — fest angebracht sein.“ Das Schriftbild sollte einheitlich sein und die Schriftgröße angemessen.

Da die Kennzeichnung fest angebracht sein muss reicht es nicht aus, sie dem Produkt lose beizulegen oder nur mit einer Sicherheitsnadel zu befestigen.

Eine dauerhafte Befestigung kann man durch ein eingenähtes oder aufgeklebtes Etikett erreichen. Genauso aber auch durch Aufdrucken, Sticken, Prägen oder ähnliche Techniken. Die Etikettierung muss eindeutig und klar sein, und darf bei deinen Kunden nicht zu Missverständnissen führen.

 

Wenn du befürchtest, dass dein Etikett für deine KundInnen störend sein könnte, kannst du deinen KundInnen empfehlen, das Etikett nach dem Kauf abzutrennen oder abzuschneiden. Denn du MUSST deiner Kennzeichnungspflichtig nachkommen. Was deine KundInnen nach dem Kauf mit dem Etikett machen, bleibt aber ihnen überlassen.

Das ist auch gar nicht unüblich. Du hast bestimmt auch schonmal ein kratzendes Schildchen aus einem deiner T-Shirts herausgeschnitten ?

 

Welche Begriffe müssen verwendet werden?

Die Etikettierung muss in der Landessprache des Landes erfolgen, indem du deine Produkte verkaufen möchtest. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land dein Gewerbe sitzt.

Wenn du deine Produkte in Deutschland verkaufen möchtest, solltest du die Produkte in deutscher Sprache kennzeichnen. Wenn du deine Produkte nach Italien verkaufen möchtest entsprechend in Italienisch. Eine länderübergreifende Kennzeichnung in z.B. Englisch ist NICHT zulässig.

Die Bezeichnungen in anderen europäischen Sprachen kannst du dir hier herunterladen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF ,
wobei „DE“ zu ersetzen ist durch die Kennung der gewünschten Sprache:

DA dansk
EN english
ES español
ET eesti
FI suomi
FR français
HR hrvatski
HU magyar
IT italiano
MT Malti
NL Nederlands
PL polski
PT português
RO Româna
SV svenska

Die Bezeichnung der Textilfasern kannst du nicht frei wählen. Sie müssen genau den Vorgaben in Anhang I der EU-Verordnung entsprechen. Eine alleinige Verwendung von Markennamen wie z.B. „Spandex“ oder „Lycra“ ist also nicht möglich. Dasselbe gilt für die Verwendung von Abkürzungen, die ebenfalls nicht zulässig ist.

Hier die Tabelle der zulässigen Bezeichnungen:

Nr. Bezeichnung Beschreibung der Faser
1 Wolle Faser vom Fell des Schafes (Ovis aries) oder ein Gemisch aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 genannten Tiere
2 Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmir, Mohair, Angora (-kanin), Vikunja,Yak, Guanako, Kaschgora, Biber, Fischotter, mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung „Wolle“ oder „Tierhaar“ Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakanin, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege, Biber, Fischotter
3 Tierhaar, mit oder ohne Angabe der Tiergattung (z. B. Rinderhaar, Hausziegenhaar, Rosshaar) Haare von verschiedenen Tieren, soweit diese nicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind
4 Seide Faser, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen wird
5 Baumwolle Faser aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)
6 Kapok Faser aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)
7 Flachs bzw. Leinen Bastfaser aus den Stängeln des Flachses (Linum usitatissimum)
8 Hanf Bastfaser aus den Stängeln des Hanfes (Cannabis sativa)
9 Jute Bastfaser aus den Stängeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsulatis. Im Sinne dieser Verordnung sind der Jute gleichgestellt: Fasern aus Hibiscus cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicennae, Urena lobata, Urena sinuata
10 Manila Faser aus den Blattscheiden der Musa textilis
11 Alfa Faser aus den Blättern der Stipa tenacissima
12 Kokos Faser aus der Frucht der Cocos nucifera
13 Ginster Bastfaser aus den Stängeln des Cytisus scoparius und/oder des Spartium junceum
14 Ramie Faser aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima
15 Sisa Faser aus den Blättern der Agave sisalana
16 Sunn Faser aus dem Bast der Crotalaria juncea
17 Henequen Faser aus dem Bast der Agave fourcroydes
18 Maguey Faser aus dem Bast der Agave cantala
19 Acetat Faser aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92 %, jedoch mindestens 74 % acetylierter Hydroxyl- gruppen
20 Alginat Faser aus den Metallsalzen der Alginsäure
21 Cupro Regenerierte Zellulosefaser nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren
22 Modal Nach einem geänderten Viskoseverfahren her- gestellte regenerierte Zellulosefaser mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (BC) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (BM), die erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5 % zu erzielen, sind Folgende: BC (Zentinewton) ≥ 1,3 √ T + 2 T // BM (Zentinewton) ≥ 0,5 √ T wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist.
23 Regenerierte Proteinfaser Faser aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß
24 Triacetat Aus Zellulose-Acetat hergestellte Faser, bei der mindestens 92 % der Hydroxylgruppen acetyliert sind
25 Viskose Bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefaser
26 Polyacryl Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
27 Polychlorid Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (z. B. Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird
28 Fluorfaser Faser aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff- Monomeren gewonnen werden
29 Modacryl Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichts- prozent Acrylnitril aufgebaut wird
30 Polyamid oder Nylon Faser aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85 % an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind
31 Aramid Fasern aus linearen synthetischen Makro- molekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imidbindungen besteht, von denen mindestens 85 % direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen darf
32 Polyimid Faser aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Imideinheiten aufweist
33 Lyocell Durch Auflösungs- und Spinnverfahren in organischem Lösungsmittel (Gemisch aus organischen Chemikalien und Wasser) hergestellte regenerierte Zellulosefaser ohne Bildung von Derivaten
34 Polylactid Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent aus Milch- säureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135 °C liegt
35 Polyester Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephtalsäure besteht
36 Polyethylen Faser aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe
37 Polypropylen Faser aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne weitere Substitution
38 Polyharnstoff Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist
39 Polyurethan Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Urethangruppen aufweist
40 Vinylal Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird
41 Trivinyl Faser aus drei verschiedenen Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzt, von denen keines 50 % der Gewichtsanteile aufweist
42 Elastodien Elastische Faser, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren besteht, entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt
43 Elasthan Elastische Faser, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem Polyurethan besteht, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt
44 Glasfaser Faser aus Glas
45 Elastomultiester Faser, die durch die Interaktion von zwei oder mehr chemisch verschiedenen linearen Makro- molekülen in zwei oder mehr verschiedenen Phasen entsteht (von denen keine 85 % Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit Estergruppen enthält (zumindestens 85 %) und die nach geeigneter Behandlung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt
46 Elastolefin Für Fasern aus mindestens 95 Gewichtsprozent Makromolekülen, zum Teil quervernetzt, zusammengesetzt aus Ethylen und wenigstens einem anderen Olefin, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
47 Melamin Faser, die zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus quervernetzten, aus Melaminderivaten bestehenden Makromolekülen aufgebaut ist
48 Bezeichnung entsprechend dem Stoff, aus dem sich die Fasern zusammensetzen, z. B. Metall (metallisch, metallisiert), Asbest, Papier, mit oder ohne Zusatz „Faser“ oder „Garn“ Fasern aus verschiedenen oder neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt sind

Auch Ergänzungen wie z.B. Bio-Baumwolle oder Merinowolle sind nicht zulässig. Es ist aber möglich eine Ergänzung hinten anzustellen wie z.B. bei: 100% Wolle (Merinowolle).

Gemäß dieser Vorgabe wäre euch die Angabe 100% Elasthan (Lycra) möglich. Immer vorausgesetzt, dass die KundInnen durch diese Ergänzung nicht in die Irre geführt werden.

Die Angabe „100%“ , „rein“ der „ganz“ darf nur verendet werden, wenn das Textilerzeugnis ausschließlich aus einer einzigen Textilfaser besteht. In allen anderen Fällen wird die Zusammensetzung absteigend entsprechend ihres prozentuales Gehalts angegeben also z.B. 70% Wolle, 20% Alpaka, 10% Elasthan.

Wenn ein Textilerzeugnis mehrere Komponenten hat z.B. noch ein zusätzliches Innenfutter, müssen die Komponenten entsprechend einzeln gekennzeichnet werden.

 

Wenn das Textilerzeugnis außerdem weitere tierische Komponenten enthält wie z.B. Leder, Federn, Perlmutt, Perlen, Hornknöpfe usw. muss dies durch den Zusatz „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden.

Du solltest die Unterlagen, aufgrund derer du die Etikettierung vorgenommen hast, immer aufheben. Mindestens solange du die entsprechenden Produkte verkaufst. Damit du ggf. nachweisen kannst, wie du zu den Angaben auf deinem Textilkennzeichnungsetikett gekommen bist.

 

Globale Etikettierung

Es gibt Produkte, bei denen eine globale Etikettierung ausreicht. In diesem Fall muss nicht jedes Produkt einzeln gekennzeichnet werden, sondern eine Kennzeichnung z.B. auf der Produktverpackung ist ausreichend.

Eine Auflistung der entsprechenden Produkte findest du im Anhang VI der EU-Verordnung.

  1. Scheuertücher
  2. Putztücher
  3. Bordüren und Besatz
  4. Borten
  5. Gürtel
  6. Hosenträger
  7. Strumpf- und Sockenhalter
  8. Schnürsenkel
  9. Bänder
  10. Gummielastische Bänder
  11. Verpackungsmaterial, neu und als solches verkauft
  12. Schnüre für Verpackungen und landwirtschaftliche Verwendungszwecke; Schnüre, Seile und Taue, die nicht unter Anhang V Nummer 37 fallen (*)
  13. Deckchen
  14. Taschentücher und Ziertaschentücher
  15. Haarnetze
  16. Krawatten und Fliegen für Kinder
  17. Lätzchen, Seiflappen und Waschhandschuhe
  18. Nähgarne, Stopfgarne und Stickgarne, die in kleinen Einheiten für den Einzelverkauf aufgemacht sind und deren Nettogewicht 1 g nicht überschreitet
  19. Gurte für Vorhänge und Jalousien

 

Deine KundInnen müssen aber auch bei einer globalen Kennzeichnung die Möglichkeit haben, die Etikettierung vor dem Verkauf einsehen zu können.

Bei Produkten, die üblicherweise als Paar verkauft werden, wie z.B. Stulpen oder Handschuhe reicht es aus, eins der Teile zu kennzeichnen.

 

 

Gehören Waschhinweise mit zur Textilkennzeichnungspflicht?

Die Pflegekennzeichnung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Du darfst sie aber freiwillig vornehmen und tust deinen KundInnen damit wahrscheinlich einen Gefallen. Nicht jede/r Kund/in kann aus der Textilzusammensetzung darauf schließen, wie ein Produkt am besten zu Pflegen ist.

Die Pflegehinweise sind in der Reihenfolge: Waschen, Bleichen, Trocknen, Bügeln, Professionelle Textilreinigung anzugeben. Wenn du dich ausführlicher darüber informieren möchtest, schau dir doch mal die Kurzfassung der Richtlinie zur Pflegekennzeichnung vom Fachverband Textilpflege an.

Genauso wie die Pflegekennzeichnung ist auch die Herkunftsangabe wie z.B. „Made in Germany“ ebenfalls nicht verpflichtend.

 

Was muss ich bei dem Online- bzw. Katalogverkauf meiner Produkte beachten?

Du musst in jedem Fall sicherstellen, dass deine KäuferInnen VOR dem Kauf die Möglichkeit haben, sich über die Textilzusammensetzung zu informieren. Das heißt auch in deinem Onlineshop bzw. in deinem Katalog, muss die Textilfaserzusammensetzung aufgeführt werden.

Wenn es sich ausschließlich um Produktwerbung handelt wie z.B. in einer Werbeanzeige OHNE Bestellmöglichkeit, ist die Textilkennzeichnung nicht erforderlich. Wenn der Kunde aber innerhalb der Werbeanzeige auch die Möglichkeit hat, deine Produkte unmittelbar zu kaufen, musst du dort über die Textilzusammensetzung informieren.

 

Was passiert, wenn ich gegen die Textilkennzeichnungspflicht verstoße?

Solltest du deine Produkte ohne Textilkennzeichnung in den Verkauf bringen, droht dir eine Strafe. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden. Außerdem können die entsprechenden Produkte eingezogen werden und ein Vertriebsverbot verhängt werden.

 

Fazit

Die Textilkennzeichnung ist NICHT FREIWILLIG. Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe. Also behandle sie auch entsprechend und versuche nicht, sie zu biegen oder so auszulegen, wie es dir passt.

Das ist so ähnlich wie in der 30er Zone 50 km/h zu fahren und zu sagen „es ist ja nur ‚ein bisschen‘ zu schnell“. Da sagt in Flensburg auch niemand „Hast recht, nicht so schlimm, passt schon“.

Wenn du dir irgendwann mal unsicher sein solltest, schau dir die verlinkten Gesetzestexte nochmal an. Falls du nicht fündig wirst oder doch noch etwas mehr Hilfe brauchst, solltest du eine Spezialist/in befragen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du Produkte bei denen eine Kennzeichnung nicht zwingend erforderlich ist trotzdem freiwillig kennzeichnen. Andersrum geht das aber nicht. Du darfst eine erforderliche Kennzeichnung nicht einfach weglassen. Also lieber einmal zu viel als zu wenig kennzeichnen.

So kommst du deiner Pflicht zur Textilkennzeichnung nach und deine KundInnen haben jederzeit die Möglichkeit ein Etikett, das sie als störend empfinden z.B. rauszuschneiden oder abzutrennen. Das hast du ja bei kratzigen Schildern in deinen T-Shirts bestimmt auch schon gemacht.

Wusstest du, dass manche Hersteller sogar kleine gestrichelte Linien und eine kleine Schere mit auf ihre Textilkennzeichnungsetiketten drucken? Außerdem kannst du darüber nachdenken, ob andere Methoden wie z.B. Aufdrucken oder Aufsticken für dich und deine Produkte besser geeignet sind.

 

Alles Liebe,

P.S. Wie kennzeichnest du deine Produkte?

P.P.S. Wenn dir dieser Artikel gefallen hat, freue ich mich natürlich sehr, wenn du ihn teilst. ?

Textilkennzeichnung - Eine Anleitung, wie du die Textilkennzeichnung in deinem DIY-Business einfach und rechtssicher umsetzt.
Textilkennzeichnung - Eine Anleitung, wie du die Textilkennzeichnung in deinem DIY-Business einfach und rechtssicher umsetzt.
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About the Author

Katha Hock ist DIE aufmerksame Unterstützerin für dich und dein DIY-Business. Sie kämpft als "The DIY Woman" dafür, dass Frauen mit ihrem kreativen Business ernst genommen und anerkannt werden; dass sie eine Aufgabe haben und Geld mit dem verdienen können, was ihnen wirklich Spaß macht.

  • Nadja sagt:

    Vielen Dank für die wichtigen Infos !

    Allerdings frage ich mich, wie ist die Umsetzung wenn man Einzelstücke/Unikate produziert, bei denen die Stoffzusammensetzung immer anders ausfällt ? Bedruckte Etiketten zum Einnähen (die man per Generator erstellen kann) gibt es ja nicht einzeln zu kaufen…?! Existieren da evtl. Ausnahmeregelungen von der dauerhaften Befestigung ? Ich bin da etwas ratlos…

    Viele Grüße,

    Nadja

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Nadja,

      wie das so ist: Gesetz ist Gesetz. Da gibt es nicht für jeden individuell eine Ausnahmeregelung. Du darfst ja auch nicht einfach über eine rote Ampel fahren, weil du schnell noch irgendwo ein Sonderangebot kaufen willst. 😉
      Auch Einzelstücke müssen gekennzeichnet werden. Wenn du Fragen zu bestimmten Einzelfällen hast, dann sieh dir die Textilkennzeichnungsverordnung nochmal genau an. Dort werden alle Ausnahmen aufgeführt. Und wenn du dann immernoch unsicher bist, lasse dich am besten rechtlich beraten.

      Liebe Grüße
      Katha

      • Nadja sagt:

        Vielen Dank für Deine Antwort. Inzwischen habe ich eine Lösung gefunden : es gibt bestellbare Etiketten zum Einnähen mit blanko Zeilen, auf denen man handschriftlich die einzelnen Materialanteile in % eintragen kann.

  • Lisa sagt:

    Liebe Katharina,

    Es ist ja auch Pflicht dass die Adresse des Herstellers auf dem Pflegeetikett ist. Reicht hier die E-Mail Adresse oder Website, oder muss in dem Falle,wenn man keine Geschäftsadresse hat, die private Adresse drauf.

    Vielen Dank für den tollen Beitrag!!

    Liebe Grüße
    Lisa

  • Simone sagt:

    Hallo Katha,
    muss ich auch selbstgestrickte Socken kennzeichnen? Also mit Etikett? Und wenn ja wie?
    Ich habe dazu leider nichts gefunden.
    Danke für Deine Hilfe und liebe Grüße
    Simone

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Simone,
      Liebe Simone,
      Wenn du die Socken nur für dich strickst und sie selbst trägst, musst du sie natürlich nicht kennzeichnen 😉
      Wenn du sie aber verkaufen möchtest, unterliegen sie ebenfalls der Textilkennzeichnungspflicht. Du musst in diesem Fall auch für die gestrickten Socken prozentual angeben, aus welchem Material sie bestehen und diese Information auch an deinen Socken anbringen.
      Wie in dem Artikel beschrieben gibt es bei Dingen, die üblicherweise als Paar verkauft werden (Handschuhe, Socken usw.) eine Besonderheit. In diesem Fall reicht es aus, wenn ein Teil des Paars gekennzeichnet wird also z.B. der rechte oder der linke Handschuh.

      Liebe Grüße
      Katha

  • Diana Sauer sagt:

    Auch ich freue mich über den sehr informativen Artikel! Nun stellt sich mir die Frage muss die Kennzeichnung dauerhaft am Produkt verbleiben oder reicht auch z.B. ein Pappschildchen aus, das mit einer Kordel angeknüpft wurde. Zur Erklärung: Ich häkle Tücher und Schals und finde selbst da ein dauerhaftes Etikett eher störend. Daher wäre die zweite, nicht dauerhafte Variante für mich vorzuziehen. Der Kunde ist informiert und kann aber den Hinweis auch leicht wieder entfernen. Und kostengünstiger ist es auch noch… Wäre so etwas noch im gesetzlichen Rahmen deiner Meinung?

    Viele Grüße
    Diana

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Diana,
      bitte schau dir den Abschnitt „Wie muss gekennzeichnet werden“ in meinem Artikel nochmal an. Da beschreibe ich das schon sehr deutlich.
      Ich zitiere: „Die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und — im Falle eines Etiketts — fest angebracht sein.“
      Du sagst ja selbst, dass dein Vorschlag eines angeknoteten Pappschilds keine dauerhafte Befestigung darstellt. Also hat sich deine Frage damit eigentlich schon beantwortet und nein, ich halte es deshalb auch nicht für ausreichend 😉

      Liebe Grüße
      Katha

  • Sandra sagt:

    Hallo Katha,

    bin soeben auf Deine Seite gestoßen, da ich mir die ganze Zeit überlege, wie ich meine Sachen am besten (und schönsten) zukünftig kennzeichne. Vor allem eines erschließt sich mir nicht (und die Frage beschäftigt ja ggf. auch noch andere „Neulinge“): bei Textilien mit mehreren Komponenten (z.B. Vorderseite Jersey, Rückseite Fleece), wie wird da gekennzeichnet? Streng genommen müsste man ja Jersey z.B. mit 95% Baumwolle und 5% Elasthan angeben und Fleece mit 100% Polyester ausweisen. Aber dann hat das gute Stück 200%! 🙂 *grübel*

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Sandra,
      das Rechnen bleibt dir natürlich nicht erspart. Wenn du verschiedene Stoffe mit unterschiedlichen Textilzusammensetzungen verwendest, musst du die Prozentangaben für das gesamte Produkt ausrechnen. Das man dabei insgesamt nur auf 100% kommen kann, sollte ja eigentlich logisch sein 🙂
      In deinem Beispiel ergibt das (wenn man beide Stoffe zu genau gleichen Teilen verwendet): 50% Polyester, 47,5% Baumwolle und 2,5% Elasthan.
      Wenn du 50g von dem ersten und 100g von dem zweiten Stoff verwendest, sieht die Textilzusammensetzung natürlich aufgrund des Mengenunterschieds anders aus und du kommst gerundet auf ca. 66% Polyester, 32% Baumwolle und 2% Elasthan.
      Wenn dein Produkt aus zwei Komponenten besteht wie z.B. Obermaterial und Innenfutter dann werden die verschiedenen Komponenten einzeln gekennzeichnet.

      Liebe Grüße
      Katha

  • Nathalie sagt:

    Es ist toll,wirklich dass du anderen, die im DIY bereich tätig sind, solche guten Tipps gibst!
    Der Beitrag ist sehr schön und gut verständlich geschrieben, damit ersparst du vermutlich so einigen Mühsames Recherchieren und Lesen.

    liebe Grüße
    Nathalie 🙂

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Nathalie,
      ich freue mich, dass dir mein Artikel gefällt und hoffe, dass ich so einigen Frauen weiterhelfen kann 🙂

      Liebe Grüße
      Katha

  • Kirsten sagt:

    Hallo Katha,
    danke für den – wie immer – sehr informativen Artikel. Selbst für mich mit Erfahrung im lesen von Gesetzestexten und EU-Verordnungen ist so eine Zusammenfassung sehr hilfreich!
    Zum Glück verkaufe ich Taschen und Täschchen und falle somit nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Ich habe aber schon darüber nachgedacht, trotzdem zu kennzeichnen, einfach um sicher zu gehen. Außerdem ist es als Information für meine Kunden ja auch hilfreich.
    Vielen Dank nochmal für deine tolle Seite! Da ich mich gerade in Gründung befinde, guck ich hier sehr häufig vorbei 🙂
    Liebe Grüße
    Kirsten

    • Katharina Hock sagt:

      Liebe Kirsten,
      vielen Dank dafür. Das ist ja genau der Grund, warum ich mir die Mühe mache, solche Blogartikel zu schreiben. Ich möchte, dass die Gründung für die vielen kreativen Frauen (und natürlich auch die Männer) unter uns noch einfacher wird und wir alle in Zukunft noch viel mehr schöne, kreative, ausgefallene, handgemachte Produkte kaufen können. 🙂
      Und die Textilkennzeichnung ist ja eigentlich auch nicht so schwer, wenn man sie einmal verstanden hat 😉
      Deine Taschen sind der Hammer und ich wünsche dir natürlich weiterhin alles Gute und ganz viel Erfolg!

      Liebe Grüße
      Katha

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